Vermietung der Hüpfburg - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Vermietung: Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgegeben wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
Die Hüpfburg darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.
Bei einer Rückgabe nach dem vereinbarten Termin stellen wir pro angefangenen Tag die normale Tagesmiete zusätzlich in Rechnung.
Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
Zu Ihrer Information: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflicht bzw. Haushaftpflicht abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um die Haftung sicherzustellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter von Ihrer Veranstaltung.
Auftragsrücktritt: Bei Stornierung des Vertrages berechnen wir:
bis 5 Tage vor der Veranstaltung 50% der Gesamtsumme
bis 3 Tage vor der Veranstaltung 80% der Gesamtsumme
bis 1Tage vor der Veranstaltung 100% der Gesamtsumme
Zahlung: Zahlbar ohne Abzug bei Lieferung oder per Überweisung.
Zusätzliche Kosten: Wird die Hüpfburg verschmutzt bzw. nicht in trockenem Zustand zurückgegeben, berechnen wir für die Säuberung zusätzlich zum Mietpreis 25,00€
Die Vermietung hat erst mit Eingang des zurückgesandten Mietvertrages Gültigkeit.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Folgende Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden:
• Elektrisches Gebläse: Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Es darf nur ein Feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freien geeignetes Verlängerungskabel verwendet werden. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden. Bei leichtem
Niesel sollte ein größerer Tisch über das Gebläse gestellt werden um das Ansaugen/Eindringen von Wasser zu verhindern.
• Aufstellfläche: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Es muss immer eine Schutzplane untergelegt werden. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein herausfallendes Kind verletzen können.
• Die Verwendung bei starkem Wind oder Niederschlag ist zu unterlassen.
• Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht geknickt oder verdreht ist.
• Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
• Aufblasen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier oder z.B. ein Plastiksack den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren. Das Gebläse darf während der gesamten Nutzungszeit nicht abgeschaltet werden.
• Luft ablassen: Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
• Aufsichtsperson: Untersuchungen zeigen, dass Unfälle mit Hüpfburgen und dergleichen am häufigsten dann passieren, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist.
DIE HÜPFBURG MUSS WÄHREND DES GESAMTEN BETRIEBES VON EINEM VERANTWORTLICHEN ERWACHSENEN BEAUFSICHTIGT WERDEN.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass
• die Hüpfburg nicht überlastet wird
• kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr.
Die Aufsichtsperson muss die Kinder in entsprechende Gruppen einteilen, so dass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der Benutzung abgelegt werden.
Achtung: Kinderhüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sind daher NICHT FÜR DIE BENUTZUNG DURCH ERWACHSENE GEEIGNET UND ZUGELASSEN!